Autor: Michael
Datum: 25.09.03 15:54
Hallo Katja, hallo Thomas,
Zu dieser (ominösen) Unterhalts-Bescheinigung möchte ich nur auf eins hinweisen. Dies gilt nur für in Deutschland lebende, unterstützte Personen.
Es ist aber nicht für den internationalen Gebrauch üblich. Hier in NRW kennen die Finanzämter so ein entsprechendes Formular für im Ausland lebende, unterstützte Personen gar nicht. Ein allgemein gültiges Formular fürs Ausland kann es auch gar nicht geben, sonst müsste es für jeden Staat auf dieser Welt ein in der entsprechenden Sprache passendes geben.
Die Lösung ist eigentlich einfach:
Man schreibt auf dem PC in rumänisch ein Formular mit allen notwendigen Angaben, füllt es dann selber aus und lässt es in RO auf dem Gemeindeamt (oder sonst wo) abzeichnen und am besten abstempeln. So ein zusätzlicher Stempelaufdruck wirkt immer hochoffiziell. Und das legst du dann dem Finanzamt vor.
Das Finanzamt akzeptiert auch, wenn man dann als Anlage selber dieses Formular wieder in Deutsch übersetzt.
Gruß Michael
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