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 Re: Steuerrueckzahlung ?
Autor: broasca 
Datum: 22.09.03 10:50

Hallo Thomas,

Kosten für die Unterstützung von Verwandten im Ausland kann man bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Es zählen allerdings nur Verwandte in auf- u. absteigender Linie. Also Eltern, Großeltern und Kinder. Leider keine Geschwister oder Onkel, Tante usw.

Man kann Kosten für Kleidung, Ernährung, Wohnung der Bedürftigen, Geldleistungen, Krankheitskosten und auch Kosten durch Alten- oder Pflegeheim steuerlich geltend machen. Kommen z. B. die Eltern nach Deutschland zu Besuch, kann man entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 16 € pro Tag absetzen.

Für die oben genannten Kosten gibt es einen Höchstbetrag von 7.188 €.
Dieser Höchstbetrag gilt allerdings nur für die Lebenshaltungskosten in Deutschland. Deshalb wurden Ländergruppentabellen erfunden um einen Höchstbetrag zu finden, der für die Verhältnisse des Wohnsitzes (hier Rumänien) angemessen ist. Rumänien wurde leider in die 3. Gruppe eingestuft, d. h. man kann nur 1/3 des Höchstbetrages absetzen, also nur 2.396 €. Dies gilt paradoxer Weise auch für Kosten, die den Unterstützern bei einem Besuch in Deutschland entstehen. Aber da läuft gerade ein Gerichtsverfahren.

Um dem Finanzamt die Kosten beweisen zu können, sollte man für jede Leistung an die bedürftigen Personen einen Beleg aufbewahren.

Achtung! Erhält die zu unterstützende Person von mehreren Personen in Deutschland Unterstützung, so wird der Höchstbetrag auf die Unterstützer aufgeteilt.

Tankquittungen für die Fahrt nach Rumänien kann man allerdings nicht steuerlich absetzen. Es sei denn man hat eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung und möchte sich in Rumänien z. B. einen neuen Zahn machen lassen. Dann werden die Fahrtkosten möglicherweise auf Antrag von der Versicherung ersetzt.

Gruß broasca

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