Autor: rauschel
Datum: 21.11.06 12:22
Hallo an alle,
ich war heute mit meiner Frau (sie Rumänin, ich Deutscher, gut 3 Jahre verheiratet) auf dem Standesamt-Staatsangehörigkeitsbehörde und wir haben uns den Antrag auf Einbürgerung geholt. Im Laufe des - sehr guten - Gespräches tauchten aber ein paar Frage auf, bei der die Beamtin m. E. auch nicht alles wusste. Deswegen möchte ich euch mal dazu befragen:
1. Wie aussichtsreich/aussichtslos ist es im Rahmen der Einbürgerung einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft zu stellen?
2. Lt. Aussage der Beamtin würde unsere minderjährige Tochter bei Einbürgerung meiner Frau automatisch ihre rumänische Staatsbürgerschaft verlieren (sie hat zurzeit beide). Das war mir neu. Gibt es da (andere) Erfahrungen?
3. Außerdem verwies sie uns darauf, dass meine Frau nach Erhalt des Schreibens in dem die dann bevorstehende Einbürgerung bestätigt wird nach Berlin zur Botschaft muss um sich dort aus der rumänischen entlassen zu lassen (blöde Formulierung, sorry). Die Beamtin hat unsere Bedenken bzgl. der Arbeitsweise der Botschaft schon indirekt bestätigt, konnte (oder durfte) aber keine konkreten Fälle benennen. Hat jemand dass Prozedere schon mal hinter sich gebracht, wie lief das und was kostet dass dann eigentlich noch?
Die Einbürgerung selber ist ja im Erfolgsfall mit 255 € (Thüringen) noch relativ preiswert...
Danke
Rauschel
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