Autor: Alfi
Datum: 29.10.06 10:23
Hallo,
es gibt tatsächlich diesen Stempel nicht. Man muss einen neuen Pass beantragen (dies ist auch so, wenn man als dt. eine dte. heiratet, und diese den Namen des Mannes annimmt).
Das ist alles mit ein wenig Aufwand und nerven verbunden aber im grossen und ganzen problemlos machbar. Die Ausländerbehörde schreibt nach erhalt des neuen Passes das Visum sofort um.
Ich wäre vorsichtig damit nicht den "legalen" weg zu gehen, da die Ausländerbehörde jederzeit das Aufenthaltsrecht entziehen kann, wenn nicht alle behördlichen Auflagen erfüllt sind.
Lasst Euch von der Behörde eine Bescheinigung ausstellen, dass die Aufenthaltsbewilligung nach erhalt des neuen Passes umgeschrieben wird, alle Papiere für die Erteilung eines neuen Passes besorgen / mitnehmen, ab zum Konsulat (95 EURO nicht vergessen) und fertig.
Ich denke dieser, leider notwendige Aufwand, sollte machbar sein und ist allemal besser als Ärger mit dem Amt.
Grüsse und viel Glück
Michael
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