Autor: Wilhelm
Datum: 08.10.06 21:10
Hallo Eckert ,
als Übersetzer für rumänische Sprache , folgendes:
1.- Zur standeamtlicher Ehe , benötigt Deine zukünftige Frau , einmal das endgültige Scheidungsurteil ( sentinta de divort definitiva ) mit apostilla rumänischer Behörde . In diesem Urtei, oder Anhang,l steht auch über das Kind.
2.- Mit dem Vater des Kindes über einen Rechtsanwalt - die beste Lösung wäre direkt zwischen den Eltern zu klären , daß wenn der Vater der Ausreise des Kindes zustimmt er keine Alimente mehr zahlen brauch und auch keine weiteren Ansprüche mehr hat.Wahrscheinlich wird der Vater auch eine Abfindung - von mehreren tausend Euro,verlangen.Bitte eine Niederschrift(Protokoll) wieder mit Apostilla , ausfertigen.
3.- Verbindung unbedingt mit Standesamt Deines Ortes und mit dem rumänischen Generalkonsulat aus Münschen oder Bonn , Verbindung auf zu nehmen.
4.- deine Frau benötigt den internationalen Geburtsschein(urkunde) und auch die Eheschließung im Original und Übersetzungen.
Falls noch Probleme kannst du mich kontaktieren
Wilhelm ,08.10.2006
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