Autor: Jan-Michael
Datum: 25.09.06 17:30
Hallo Tammy!
Ende Juli haben wir geheiratet und daher noch gut in Erinnerung, wie das
ablief.
Grundsätzlich habt Ihr zwei Möglichkeiten:
1. Heiraten im Rahmen der 3 Monats Einreise (als Touristin)
oder
2. Beantragen eines Heiratsvisums, dann Heirat innerhalb von 12 Monaten
Bei der 3 Monats Einreise geht Ihr einfach zum Standesamt und beantragt mit
den unten aufgeführten Unterlagen die Eheschließung. Das ganze muß vom
Oberlandesgericht genehmigt werden. Da die Bearbeitung auch länger als
drei Monate dauern kann, ist oft eine Ausreise, ein dreimonatiger Aufenthalt
in Rumänien und eine erneute Einreise notwendig. Nach der Eheschließung
beantragt Ihr ein ganz normales Visum, einige (wenige) Ausländerbehörden
verlangen hierfür allerdings die erneute Ausreise nach Rumänien.
Wir entschieden uns für Variante 1, da wir eine große Feier feierten und genug
Vorlauf zum Planen brauchten. Außerdem haben wir es ohne einander nicht
ausgehalten
Wichtig ist, wenn dieses Visum beantragt wird, so muß sich Dein Freund in
Rumänien aufhalten. Das Visum wird von der Dt. Botschaft in Bukarest oder von
den Konsulaten in Timisuara oder Sibiu ausgestellt. Beantragt wird es aber
von Dir hier bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Beantragung brauchst Du neben allen persönlichen Daten, Deine letzten
drei Gehaltsabrechnungen, Deinen Arbeitsvertrag, den Mietvertrag Deiner Wohnung,
Strom-, ggf. Gasrechnung und ggf. Belege Deiner Ausgaben (wenn zum Beispiel Kredite
bestehen). Wenn Ihr im Eigentum wohnt, müßt Ihr jede einzelne Ausgabe nachweisen;
wir mußten sogar die jährliche Rechnung des Schornsteinfegers einreichen.
Zusätzlich wird der Abschluß einer Krankenversicherung verlangt. In die gesetzliche
kommt er nur rein, wenn ihr verheiratet seit. Hier ist also eine private Krankenvollversicherung abzuschließen.
Weiter braucht Ihr die Geburtsurkunden von Euch beiden (übersetzt mit Apostile), deutsche
Ledigkeitsbescheinigungen (bekommt Ihr vom Ortsamt, wenn er angemeldet ist) und
eidesstaatliche Versicherungen vorm Notar abgegeben von beiden Elternteilen (übersetzt, mit
Apostile).
Die Ausstellung des Visums hat bei uns drei Wochen gedauert, das Visum wird immer für 3 Monate ausgestellt kann aber jederzeit verlängert werden.
Damit das Visum gewährt werden, sollte die Wohnung mindestens 2 Zimmer haben und ein Einkommen von mind. EUR 1.200,-- pro Monat netto vorhanden sein. Staatliche Leistungen (Wohngeld, Hartz 4, etc.) dürfen aktuell nicht gewährt werden.
Mit dem Visum dann zum Standesamt, die Unterlagen gehen zum OLG, nach Genehmigung kann dann geheiratet werden.
Viel Erfolg und herzliche Grüße...
Jan-Michael
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