Autor: Halcyon
Datum: 28.08.06 12:45
Hallo,
es ist zwar richtig, dass in D die Sorgerechtsbescheinigung des Scheidungsurteiles ausreichend ist (sofern alleiniges Sorgerecht ), das ersetzt aber dennoch nicht die Zustimmung des jeweils anderen leiblichen Elternteiles.
Nach erfolgter Eheschließung ist dann erst einmal ein Visa zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Das hat im jeweils für den entsprechenden rumänischen Amtsbezirk zuständigen deutschen Konsulat (Sibiu / Temeswar) oder bei der deutschen Botschaft in Bukarest zu erfolgen und die verlangen in jedem Fall zusätzlich die Zustimmung des anderen Elternteiles (schriftlich, beglaubigt, mit Apostille versehen).
Alle Informationen zu diesem Vorgang hier : [http://www.hermannstadt.diplo.de/de/willkommen/visa/index.html]
Egal ob Heirat in Dänemark oder Deutschland, der Bürokratieaufwand bleibt der gleiche, entweder vorher oder nachher.
Gruß
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