Autor: lina
Datum: 22.05.06 21:56
Hallo Markus
ich geh einfach mal davon aus, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Weil dadurch hat deine Frau jetzt einen Rechtsanspruch auf die Aufenthaltserlaubnis.
Normalerweise (so ist es in NRW) könnt ihr jetzt zum Ausländeramt mit der Heiratsurkunde und sofort eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 Abs.1 AufenthG bekommen. Diese wird sogar ohne Auflagen d.h. ohne jegliche Beschränkungen ausgestellt, was bedeutet, dass deine Frau automatisch ein unbeschränktes und unbefristetes Arbeitsrecht in Deutschland hat.
Kann natürlich sein, dass die bei der Ausländerbehörde noch den Lebensunterhalt bzw. die Wohnung anhand vom Mietvertrag (mind. 12 qm pro Person) prüfen wollen. Lt. Gesetz ist es bei deutschen Ehegatten nicht erfoderlich wird aber von den einzelnen Sachbearbeitern gerne gemacht. Und wegen den ALG2 musst du dir auch keine Sorgen machen, die haben keinen Rechtsanspruch dir bzw. deiner Frau die AE zu verweigern. Weil es ganz einfach lt. Gesetz kein Ablehnungsgrund ist.
Was neu ist, ist der Integrationskurs den deine Frau wohl oder übel durchlaufen muss. D. H. sie wird von einem (bei uns jedenfalls) Germanisten geprüft ob sie einen Deutschkurs machen muss, kann oder gar nicht braucht. Bei einer Verpflichgung zu diesem Integrationskurs kann diese ewtl. als Zusatz in die Aufenthaltserlaubnis mit eingetragen werden.
So ich glaub das müsste reichen... sollten dir noch weitere Fragen einfallen stell sie ruhig
Viel Glück und keine Sorge es gibt auch nette Beamte beim Ausländeramt *grins*
unbekannten Gruss
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