Autor: mwafya
Datum: 14.05.06 11:48
Hallo Tino,
meine Frau (aus RO ) und ich haben vor kurzem erst geheiratet.
Sie ist einfach als Touristin hergekommen, nachdem sie in RO die erforderlichen Papiere beschafft hatte. Dann sind wir zum Standesamt und haben die Eheschließung beantragt. Das Standesamt und das OLG haben die Ehefähigkeit geprüft und (nach einigem Hin und Her) die Heirat genehmigt.
Heiraten ist nicht das Problem, aber die AE und Arbeitserlaubnis sind meines Wissens nicht automatisch an die Eheschließung gekoppelt.
Dazu muss man nachweisen, dass man in der Lage ist, seine Frau zu unterhalten und dass man über ausreichenden Wohnraum verfügt. Letzteres ist relativ einfach, ein Mietvertrag reicht. Ersteres muss man irgendwie belegen. Wenn Du selbständig bist, könnte ein Testat Deines Steuerberaters reichen.
Viele Grüsse Markus
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