Autor: romaniacris
Datum: 02.02.06 09:44
Ich bin immer wieder überrascht, wieviel unrichtiges oder halbwares hier gepostet wird.Weder eine Heirat in D oder in RO, noch die Annerkennung derselbigen ist ein Problem.
"Grundsätzlich gilt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Zusätzlich müssen bei beiden Verlobten die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad u.ä.m.) erfüllt sein."
Wesentliche Voraussetzung ist aber, das man genügend Zeit für die Vorbereitung und die richtigen Informationen einholt.Und diese erhält man nun einmal am sichersten, bei den dafür zuständigen Behörden/ Ämtern.
Im Übrigen wurde hier konkret nach Informationen zu einer Eheschließung in Rumänien gefragt. In Rumänien wird z.B.abweichend zum deutschem Recht, ein ärztliches Attest (und das muss in Rumänien ausgestellt werden, darf zum Zeitpunkt der Vorlage beim Standesamt nicht älter als 48Std. sein und muß dort dann 10-14 Tage ausliegen) verlangt.
Also, die Gesetze dienen nicht dazu eine Heirat zu verhindern. Sie sorgen nur dafür, das es nicht ganz so schnell (unüberlegt) und zu einfach geht, aber das ist auch ganz gut so.
Wünsche Euch viel Glück
Nachricht bearbeitet (02.02.06 09:50)
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