Autor: raikus
Datum: 25.01.06 10:43
Hi,
Juan, wieso meldet sich deine Frau (z.Bsp. während ihrer Schulferien) nicht einfach in Deutschland an, beantragt eine Aufenthaltserlaubnis (die erste ist bei bestehender Ehe sowieso auf 3 Jahre befristet) und geht dann wieder zurück nach Rumänien um ihre Schule zu beenden. Bei der Anmeldung in Deutschland wird keine Abmeldung aus Rumänien verlangt, es stellt also absolut kein Problem dar zumal ihr ja schon in Deutschland verheiratet seid.
Mit diesem Vorgehen umgeht ihr das Problem der 90-Tage-Regel, das Problem deiner Steuerklasse und außerdem läuft damit bereits die Zeit des ersten Visums (3 Jahre, wenn danach die Ehe noch besteht muss das Visum auf unbefristet geändert werden).
Viele Grüße, raikus
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