Autor: Verso
Datum: 25.11.05 16:48
Hallo Thea,
ein Ehevertrag regelt die Aufteilung aller Vermögenswerte (Kapital, Mobiliar, Immobilien, etc.) im Scheidungsfall zwischen den Ehepartnern. Eheverträge werden meist dann abgeschlossen, wenn das Gesamtvermögen den "normalen Rahmen" übersteigt, oder die Parteien sich absichern wollen. In der Regel versucht der (vermögende) Mann damit, im Scheidungsfall den Anteil allen Vermögens, den er an die Frau abführen muss, dem Vertrag entsprechend so gering wie möglich zu halten.
Rechtswirksam ist so ein Vertrag natürlich erst mit den Unterschriften beider Parteien.
Viele Grüsse
Micha 
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