Autor: raikus
Datum: 18.10.05 11:31
Hi,
wenn die Mutter rumänische Staatsbürgerin ist und den Namen bzw. die Identität des Vaters nicht angibt, wird sie als ledige Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen. Dies hat zur Folge, dass das Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft sondern die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommt, also die rumänische (was natürlich noch einiges an Verwaltungsaufwand in Rumänien nach sich zieht, also Papiere übersetzen, Geburt des Kindes den Behörden anzeigen, rumänische Geburtsurkunde ausstellen lassen, etc.pp.).
Wenn die Mutter jedoch den Namen des Vaters angibt und dieser Deutscher ist so erhält das Kind beide Staatsbürgerschaften (nicht automatisch, bei der Geburt in D erstmal die deutsche, später muss dann die rumänische Staatsbürgerschaft noch in Rumänien ausgestellt werden, s.o.) und das Kind muss sich bis zum 16. oder 18. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsbürgerschaft es annehmen möchte.
Achtung: Dies ist das aktuelle Recht (D verbietet doppelte Staatsbürgerschaft), es soll jedoch auch in D das EU-Recht umgesetzt werden wonach die doppelte Staatsbürgerschaft wieder erlaubt sein wird, ich glaube diese Gesetzesänderung muss bis 2007 erfolgen... (so lange warten wir nämlich noch, bis die beste Ehefrau der Welt, nämlich meine, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt)
Viele Grüße, raikus
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