Autor: Verso
Datum: 09.10.05 11:30
Hallo,
in meinem Fall musste ich zum Rathaus, um die Einladung in die Wege zu leiten. Ich musste die letzten drei Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag und Personalausweis mitbringen. Eine separate Krankenversicherung wurde nicht verlangt. Ist möglicherweise von Stadt zu Stadt und Bundesland verschieden.
Aufgrund der Einkommensverhältnisse wird nachgewiesen, dass die Versorgung der einzuladenden Person während des Aufenthaltes gewährleistet ist, was auf der Einladung bestätigt wird. Die Bearbeitungsdauer wurde mit einer Woche angegeben, war aber in 10 Minuten erledigt, als ich auf Knien um sofortige Bearbeitung gebeten habe, weil am selben Tag die Einladung verschickt werden musste. Das ganze hat 25,- Eus gekostet.
Ob mittlerweile eine notarielle Bearbeitung nötig ist, kann ich nicht sagen, meine Einladung war im März.
Vom prinzipiellen Ablauf und der benötigten Unterlagen wird sich nichts geändert haben.
Solange ihr nicht verheiratet seid, ist der Aufenthalt auf 90 Tage begrenzt, schwanger oder nicht. Erst ab der Heirat können so wichtige Dinge wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis angeleiert werden.
Die einzige Möglichkeit, den Aufenthalt zu verlängern, ist die Bestätigung durch das Standesamt, dass der Heiratstermin nach dem Ausreisetermin feststeht, weil z.B. fehlende Papiere in D noch ausstehen.
Aber Vorsicht: Das geht bestenfalls für ein paar Wochen, nicht für Monate ! ! !
Ich denke, ihr werdet in den sauren Apfel beissen müssen, dass sie wieder zurück muss und wiederkommt, wenn Deine Scheidung fertig ist, oder mit dem Besuch bis dahin wartet. Man muss die Kosten gegenüberstellen.
Gruss
Micha
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