Autor: atze
Datum: 16.06.05 15:31
Das ist was die Homepage der Deutschen Botschaft sagt:
Eheschließung und Familienzusammenführung in Deutschland (Ehepartner, Kinder)
Wenn Sie einen deutschen Staatsangehörigen oder einen in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Staates heiraten möchten oder bereits mit ihm verheiratet sind, und Sie nun dauerhaft in Deutschland leben möchten, beantragen Sie bitte ein Visum zur Familienzusammenführung.
Bitte bringen Sie bei Antragstellung diese Unterlagen mit:
* gültiger Reisepass. Der Pass muss grundsätzlich noch 3 Monate nach Ablauf des Visums, das Sie beantragen möchten, gültig sein.
* Falls Sie bei der Eheschließung den Namen des Partners angenommen haben, so lassen Sie bitte vor Antragstellung einen neuen Reisepass ausstellen.
* 3 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare und 3 Passfotos. Diese besonderen Formulare erhalten Sie bei der Visastelle.
* Sind Sie bereits verheiratet und ist Ihr Ehepartner Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates, ist das Visum kostenlos.
* die Heiratsurkunde im Original mit 2 Kopien, sofern Sie bereits verheiratet sind.
* Sind Sie noch nicht verheiratet, legen Sie bitte eine Bescheinigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung vor.
* Haben sie in Rumänien geheiratet, so bringen Sie bitte eine rumänische international gültige Heiratsurkunde mit. Die Heiratsurkunde muss vom rumänischen Außenministerium mit einer Apostille versehen sein, da die deutschen Behörden in der Regel darauf bestehen.
Es ist möglich, dass Sie oder Ihr (zukünftiger) Ehepartner dem Standesamt in Deutschland oder der Ausländerbehörde weitere Unterlagen vorlegen müssen. Dies hängt von den Behörden ab und kann nicht generell vorausgesagt werden.
Die Ausländerbehörde am Wohnort Ihres (zukünftigen) Ehepartners erhält die Antragsunterlagen von uns und muss der Visumserteilung zustimmen. Die Bearbeitungsdauer Ihres Visums beträgt daher in der Regel mindestens 4 bis 6 Wochen.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gelten die gleichen Voraussetzungen. Anstelle der Heiratsurkunde legen Sie bitte Ihren vor einem deutschen Notar geschlossenen Partnerschaftsvertrag im Original vor. Haben Sie noch keinen Partnerschaftsvertrag geschlossen, können Sie dennoch ein entsprechendes Visum beantragen.
http://www.bukarest.diplo.de/ro/home/index.html
|
|