Autor: Lolli
Datum: 10.03.05 17:30
Hallo,
bleib ganz ruhig.Du mußt zuerst zum Einwohnermeldeamt und Dein getrennt leben erklären.Dann die Ausländerbehörde darüber informieren.Sie wird dann vorgeladen und es wird ihr erklärt, daß sie nach einer bestimmten Frist Deutschland verlassen muß.Sie hat erst nach 2 Jahren nach der Heirat einen Aufenthaltstitel.Falls der Mietvertrag auf Deinen alleinigen Namen läuft, nimm ihr die Schlüssel ab oder baue ein neues Schloß ein, damit sie Dich nicht noch beklaut.( wie mir geschehn)Suche Dir einen Anwalt, der sich mit Ausländerrecht auskennt.Du brauchst kein Geld, sondern Du kannst Proßesskostenhilfe beantragen. Der Anwalt wird Dir helfen den Unterhalt abzuwehren.Es ist wirklich so, daß nach einer so kurzen Ehe kein Unterhalt fällig wird. Schmeiß die Schlampe raus.Wenn sie in ihrem schönen Bulgarien angekommen ist, wird sie wissen was sie falsch gemacht hat.
Viel Glück und sei konsequent.
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