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Ausnahmen müssen von mir genehmigt werden.
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Diese Foren sind kostenlos und daher ausschließlich privaten Anfragen vorbehalten!
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Autor: unu-31
Datum: 12.05.08 12:46
Es gab ja in der letzten Zeit einige Unklarheiten.
Hier mal ein Link zu Gesetzeslage:
http://www.service-bw.de/servlet/PB/-s/6ltb0b99kijykdxfabnvny3314kd36w/menu/1122396_l1_pcontright/index.html?verfahrensID=1207227!0
Im Klartext: Stelle muss einige Zeit ausgeschrieben werden, wenn sich dann kein Deutscher meldet, dann ist es in Einzelfällen möglich, einen Rumänen offiziell einzustellen.
Allerdings fast unmöglich in Gastronomie und Baugewerbe.
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Arbeitserlaubnis für Angehörige der neuen EU-Staaten Neu |
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unu-31 |
12.05.08 12:46 |