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Diese Foren sind kostenlos und daher ausschließlich privaten Anfragen vorbehalten!
Ich bitte um Verständnis, wenn hier Beiträge gelöscht werden, die nicht meinen Vorstellungen von privaten Anfragen entsprechen.
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Autor: francesco
Datum: 15.12.04 16:33
Hallo GUten Tag,
mit Ihrer rumänischen Srl können Sie in Deutschland eine Niederlassung gründen ( Stauten auf deutsch übersetzen lassen ) und diese ins Handelsregister ein in Deutschland eintragen lassen und eine Büroadreesse haben. Damit dürften Sie keine Probleme haben.
mit Gruss
FRancesco
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chuck |
15.12.04 11:33 |
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in D nach Geschäftsgründung in R Neu |
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francesco |
15.12.04 16:33 |