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Autor: Günther
Datum: 10.11.03 14:22
Hallo,
normalerweise müsste das Alterheim über das zuständige Arbeitsamt in D die Sache abwickeln. Das informiert dann die Ausländerbehörde und deine Bekannte bekommt dann die entsprechende Einladung bzw. die entsprechende Aufenthaltsbewilligung, wenn das Arbeitsamt in D zustimmt.
Meines Wissens darf sie aber dann auch nur 3 Monate bleiben. Wenn es in Form einer Ausbildung geschieht, dann könnte sie bis zu 18 Monate aufenthalt bekommen.
Der Weg zum rumänischen Arbeitsamt ist meiner Meinung nach der Falsche !
Gruß
Günther
http://www.ursulet.de
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Andi |
05.11.03 18:39 |
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Re: Hilfe ! Gastarbeit rum.Krankenschwester in D., Behörden widersprechen sich ! Neu |
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Günther |
10.11.03 14:22 |