Autor: ivo
Datum: 19.08.14 21:25
Salü Arogos
Besten Dank für Dein Feedback.
Das Grundstück kann Bebaut werden, z.Zt. steht ein Haus drauf, dass aber nicht mehr benutzt werden kann und abgebrochen werden muss, es ist kein Agrarland (es hat allerdings auch Wald und Weinreben auf dem Grundstück).
Wenn ich als CH-Bürger das Land kaufen kann, ist das der best case, wenn nicht, dann kauft es meine Freunde, die EU Bürgerin ist, wenn das auch nicht klappt, werden wir eine Firma gründen müssen und das so abwickeln, wäre das der worst case.
gruss Ivo
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