Autor: henning
Datum: 17.03.04 14:13
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Meine rumänisch/ moldavische Freundin ist von mir schwanger (Stichtag im Oktober ). Ich selber werde wohl im Juli rechtskräftig geschieden sein. Bis unsere Hochzeit möglich ist, werden sie und ihr Sohn die Duldung erhalten. Nun spricht die Auländerbehörde aber immer von einem Visum zwecks Familienzusammenführung (für beide), das in Rumänien beantragt werden muss. Ferner habe ich hier im Forum gelesen, dass das es mit dem Visum bis zu drei Monate dauern kann, erst dann die Heirat möglich ist.
Angesichts des Entbindungstermins fange ich mir an, Sorgen zu machen (Krankenkasse für meine zukünftige Frau, die Reisecare Versicherung zahlt nicht für Entbindungen und pränatale Untersuchungen, meine Krankenkasse erst nach der Heirat). Muss es wirklich das Visum sein, obwohl die Duldung vorliegt? Ist es für die deutschen Behörden zumutbar, meine Zukünftige hochschwanger oder mit Kleinstkind auf Reisen zu schicken?
Viele Grüße
Henning
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