Autor: raikus
Datum: 12.09.06 14:37
Hi,
so einfach wird das nicht sein. Da die Ehe 3 Jahre besteht wird die erste, auf 3 Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen sein. Wenn nourifar nun z.Bsp. mit dem Auto in eine Polizeikontrolle gerät so muss sie sich ausweisen, dass kann sie in D nur mit dem Reisepass, in diesem befindet sich aber nur ein abgelaufenes Visum. Ich könnte mir vorstellen dass das zu Problemen führt...
Es muss zumindest eine weitere Befristung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden - und für diese müssen auch Papiere eingereicht werden. Ich denke, da kann man auch gleich die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Übrigens bin ich mir nicht sicher ob der deutsche Partner in der Ehe Einkommen haben muss solange der rumänische Partner "auf eigenen Füßen" steht. Da keine staatliche Hilfen beantragt sind oder geleistet werden dürfte meiner Meinung nach einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nichts im Wege stehen. Im Zweifelsfall -wie weiter oben schon beschrieben- einfach an die lokale Ausländerbehörde wenden, die sind in vielen Fällen eigentlich zugänglich.
Viele Grüße, raikus
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