Autor: Günther
Datum: 04.12.03 07:48
Hallo Liz,
es ist richtig, dass auch das rumänische Standesamt die Scheidung beurkunden muss. Die deutschen Standesämter sind verpflichtet, diese zu verlangen ! Umgekehrt benötigt ihr auch wieder eine rumänische Heiratsurkunde, nachdem ihr z.B. in D geheiratet habt. Diese Problematik trifft man immer wieder an, wenn man im Ausland geheiratet hat und sich wieder scheiden lassen will.
Allerdings verstehe ich nicht, warum in Rumänien das Scheidungsurteil deines Freundes nicht anerkannt wird ? Mit welcher Begründung lehnen die Behörden dort in RO das Urteil aus Norwegen ab ???
Bevor dies nicht geklärt und erledigt ist, braucht ihr noch gar nicht überlegen, wo ihr heiraten wollt. Käme eine Heirat unter den momentanen Verhältnissen zu stande, wäre das laut Gesetz Bigamie, weil er in RO noch nicht offiziell geschieden ist
Also zuerst mal die Scheidung in RO beurkunden lassen !!!!
- Lasst die Scheidungsurkunde aus Norwegen in deutsch und rumänsich von einen Notar in D übersetzen.
- Mit der Urkunde müsst ihr dann u.U. nach RO und die Scheidung dort legalisieren lassen.
- mit dem rumänischen Urkunde, wieder übersetzt in deutsch (von einem in Deutschland anerkannten Notar ) und eventuell mit Apostille versehen (fragt da mal in Eurem Standesamt nach ob sie eine Apostille brauchen) , zurück zum Standesamt nach D.
-Dann sollte einer Heirat nichts mehr im Wege stehen !
Ich gehe davon aus, dass Dein Freund einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzt und kein Visum braucht !?
pa
Günther
Ein paar Info's noch unter meiner Homepage
http://www.ursulet.de
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