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Autor: greenlander
Datum: 30.07.09 18:02
Hallo,
kann mir jemand erklären, was ein Av. colaborator macht?
Klar - es handelt sich um einen Rechtsanwalt. Aber ist er vergleichbar mit dem deutschen Volljuristen also nach dem 2. Staatsexamen oder ist er eher einem Referendar gleichgestellt?
Kann ein Av. colaborator selbständig arbeiten - mit eigenen Klienten, eigener Praxis etc.?
Kann mir jemand etwas zu den üblichen Stundentarifen rumänischer Anwälte schreiben?
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im voraus
Alex
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Bedeutung eines Av. colaborator Neu |
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greenlander |
30.07.09 18:02 |