Ab sofort erscheint wieder jeder Beitrag sofort - ohne Moderation.
Als Gegenleistung bitte ich alle User darum, mir rechtswidrige, beleidigende oder sonstig sittenwidrige Beiträge
- auch eventuelle Rechtsverletzungen wie fremde Texte oder Fotos
sofort zu melden: reti@rennkuckuck.de
Aufgrund der Brisanz dieses Themas werden Aupair-Gesuche und -Angebote hier nicht mehr geduldet.
Ausnahmen müssen von mir genehmigt werden.
Achtung:
Diese Foren sind kostenlos und daher ausschließlich privaten Anfragen vorbehalten!
Ich bitte um Verständnis, wenn hier Beiträge gelöscht werden, die nicht meinen Vorstellungen von privaten Anfragen entsprechen.
|
Autor: Knack
Datum: 11.04.06 20:03
Hallo zusammen,
Meine Freundin arbeitet schon seit Jahren in Form von Praktikaas und Weiterbildungen in Deutschland. Ende des Monats endet Ihr befristeter Fortbildungsvertrag mit einer deutschen Bank. Sie hätte, eine Arbeitserlaubnis vorrausgesetzt, sofort die Möglichkeit bei einer anderen Bank anzufangen. Sie ist Spezialist für Basel II im Kreditbereich, hat Ihren MBA und ist Dipl. Volkswirt.
Nun meine Fragen:
1. Welche Möglichkeiten gibt es hier eine Arbeitserlaubnis zu erlangen und wie? Wir haben von der Ausländerbehörde die Auskunft bekommen, daß es nicht möglich ist eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
2. Wo kann ich mich zu diesem Thema möglichst unabhängig informieren (Adressen von Anwälten oder ähnliches)?
3. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Wir wären für alle Informationen sehr dankbar.
Wolfgang
|
|
  |
Erhalt einer Arbeitserlaubnis bei vorhandenem Jobangebot Neu |
|
Knack |
11.04.06 20:03 |
|
Rennkuckuck |
11.04.06 22:09 |