Ab sofort erscheint wieder jeder Beitrag sofort - ohne Moderation.
Als Gegenleistung bitte ich alle User darum, mir rechtswidrige, beleidigende oder sonstig sittenwidrige Beiträge
- auch eventuelle Rechtsverletzungen wie fremde Texte oder Fotos
sofort zu melden: reti@rennkuckuck.de
Aufgrund der Brisanz dieses Themas werden Aupair-Gesuche und -Angebote hier nicht mehr geduldet.
Ausnahmen müssen von mir genehmigt werden.
Achtung:
Diese Foren sind kostenlos und daher ausschließlich privaten Anfragen vorbehalten!
Ich bitte um Verständnis, wenn hier Beiträge gelöscht werden, die nicht meinen Vorstellungen von privaten Anfragen entsprechen.
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Autor: Volker
Datum: 23.11.03 11:48
Wir arbeiten eng mit einer rum. Firma zusammen, diese Zusammenarbeit möchten wir nun vertiefen, deshalb ist es erforderlich, dass ein rum. Mitarbeiter unserer Partnerfirma für einen längeren Zeitraum nach Deutschland zur Aus- und Weiterbildung kommen muss. Wer kann uns sagen, ob dies möglich ist und was hierbei beachtet werden muss?
Die Bezahlung des Mitarbeiters erfolgt weiterhin von der rum. Firma, da es sich um eine Art Lehrgang handelt.
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Aufenthalt rum.Arbeitnehmer in D |
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Volker |
23.11.03 11:48 |
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Diane Tucuina |
27.11.03 16:54 |