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 Apostille - so gehts auch
Autor: SkyDiver 
Datum: 24.02.05 19:41

Hallo,

hier mal eine Schilderung wie man Urkunden, Appostillen regulär beantragt. Möglich ist das es von Bundesland zu Bundesland unterschiede geben kann.

Folgendes Beispiel:

Mann ist Deutscher
Frau ist Rumänisch

Will man Urkunden für die Frau aus beantragen bzw. sind die Urkunden für die Frau in Deutschland nicht vorhanden. So setzt man ein Schreiben in Deutsch auf mit den Vermerk welche Urkunden aus Rumänien benötigt werden und wer diese Urkunden beantragen darf. Mit diesem Schreiben geht man zur Meldebehörde ( da jeder auslänische Bürger der sich 3 Monate in Deutschland aufhalten will sich in der Meldebehörde oer Ausländerbehörde melden sollte) läßt sich eine Beglaubigung ausstellen. Das heißt im Klartext Unterschrift unter diese Schreiben nur in Gegenwart des Beamten durchführen Kostenpunkt ca 5?. Mit der Beglaubigung geht man zum zuständigen Regierungspräsidium und läßt sich die Appostille stempeln. Kostet für jedes Land unterschiedlich für Rumänien ca 15?. Diese Schreiben sendet man in das Heimatland der Ehefrau (Rumänien) bsp. zur Mutter. Die Vertrauensperson muß in diesem Schreiben mit Anschrift und Name erwähnt sein.
Diese Vertrauensperson geht mit diesen Schreiben und lässt dies übersetzten, von einem beglaubigten Übersetzer, mit der Appostile. Damit kann man alle Urkunden beantragen. Diese Urkunden werden zurückgesendet nach Deutschland. Werden zu einem vom Oberlandesgericht beglaubigten Übersetzeter übersetzt. Mit diesen Urkunden geht man dann zum Standesamt. Beim Standesbeamten wird eine eidesstaatliche Versicherung (ca 70?) abgegeben das die zukünftige Frau in Rumänien nicht verheiratet. Vorher hatt man sich bei der Botschaft noch ein Ledigkeitszeugnis (ca 40?) oder eine Bescheinigung das einer Heirat nichts im Wege steht geholt (auch mit Übersetzen lassen, da bei der Botschaft nicht in Deutsch ausgefüllt wird) Standesamt sendet diese Papiere zum Oberlandesgericht Dauer der Prüfung ca 3 Monate sollte auch damit gerechnet werden. Damit Frau bis zur Heirat in Deutschland bleiben kann Sollte von vornherein ein Visum für ein halbes Jahr ausgestellt werden. Dafür muss Mann bürgen und Krankenversicherungsschutz für Ausländer in Deutschland ca Kosten jeden Monat ab 60? aufwärts.
Wenn ein Visum vorhanden sondern nur der beschränkte Aufenthalt in Deutschland von 3 Monaten vorhanden ist. Sollte man mit dem zuständigen Ausländeramt verhandeln ( alles nur kann Entscheidungen ) aber an sich dürfte das Ausländeramt nichts dagegen haben wenn keine Sozialhilfe vom Staat in Anspruch genommen wird (hier Mann und Frau sowiso nicht). Eventuell stellt der beamte eine Duldung aus (Zeitraum bis zu 3 Monaten). Kommen dann die Papiere vom Oberlandesgericht zurück (ca 75? - 300?). (3Monate sollte man auf jeden Fall rechnen) wird ein Termin für die Heirat festgelegt. Der Standesbeamte gibt auf Verlangen noch ein Terminschreiben mit mit diesem Schreiben wendet man sich wieder an die Ausländerbehörde. Der Beamte von der Auslederbehörde verlängert sogleich den Status des Aufenthaltes bis kurz nach der Heirat falls es terminliche Aufenthaltsschwierigkeiten geben sollte. Und gibt sogleich einen Antrag für Aufenthalt mit. Damit beschäftige man sich sogleich und versuche notwendige Unterlagen schon vorher zu beschaffen. Es gilt für 2 Personen ca 980? netto monatlich für jede weitere Person z.b. kinder kommen noch Geldsätze darauf. aber grundsätzlich für 2 Personen sollte man diese 980? schon haben. Krankenkasse: Ist Mann gesetzlich versichert wendet man sich an die gestzliche Versicherung. Bei der Privatversicherung entscheidet man sich ob man nicht weiter diese vorher abgeschlossene Versicherung für die Frau behält. Und wichtig Heiratsurkunde

Nach der Hochzeit. Mann und Frau haben geheiratet. Auf jeden Fall sollte neben der normalen Hochzeitsurkunde auch die internationale Heiratsurkunde mit beantragt sein. Alle diese Urkunden bekommt man zum Tag der Eheschließung (vorher werden diese Urkunden auch noch bezahlt ca 20? es ist ja nichts umsonst)
Nach der Hochzeit gibt man den ausgefüllten Antrag auf Aufenthalt ab. Das kann auch bis zu 3 Monaten dauern (muß aber nicht das kommt dann auch auf den Beamten an ) bis wieder zurück kommt. Hat man dann irgendwann denn Status.

Namensändrung im Pass der Frau funktioniert wie folgt (ohne das Frau nach Rumänien muß). Genehmigter Status vorweisbar bei Botschaft passbilder, Auszug aus Familienbuch Heriatsurkunde. Der Ausländerbehörde teilt man mit die Änderung des Namens im Pass erfolgt erst bei genhmigten Status. Entweder stellt die Behärde einen Ersatzpass der ist normaler weise ein halbes Jahr gültig aus. Eventuell hat man noch ein Schreiben mit genehmigten Aufenthalt mit dabei das man der Botschaft vorweisen muß. Danach wird Name geändert Alles zusamen kostet ca 300€.



Aber eine Heirat funktioniert auch in Deutschland nicht nur in Dänemark grundsätzlich kann ich nur raten nicht in Dänemark zu heiraten.

MFG
SkyDiver



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SkyDiver 24.02.05 19:41


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