Autor: Alexander-Peter Popescu
Datum: 28.07.04 05:07
Ich wende mich an Euch mit der dringenden Bitte, mir
soweit ihr es vermocht, weiterzuhelfen.
Mein Name ist Alexander-Peter Popescu, ich bin am
31.08.1977 in Bukarest/Rumänien geboren und seit 1981
in der BRD, wo ich in Bochum studiere und arbeite.
Besitze die deutsche Staatsangehörigkeit.
Es geht um meine rumänische Verlobte in Rumänien
(geschieden, ein Kind) deren Ex-Ehemann (der
Kindesvater) ein Psychopath ist und sie terrorisiert
und mißhandelt hat, indem er der
Kindesmutter mit Unterhaltsstreichung droht und ihr
verbietet mit dem Kind auszureisen.
Er selbst weiss jedoch nichts von unserer Beziehung,
und solle es auch nicht erfahren, bevor meine Verlobte
und ihr Kind nicht in Sicherheit sind.
Der Ex-Ehemann meiner Verlobten lebt jedoch selbst mit
seiner neuen Freundin ausserhalb Rumäniens.
Das Scheidungsgericht hat meiner Verlobten das
Sorgerecht zugesprochen, der Kindesvater hat
Besuchsrecht am Wochenende und ist für das Kind und
die Mutter unterhaltspflichtig.
Ich und meine Verlobte wollen bald heiraten und uns
hier in Deutschland eine gemeinsame Zukunft aufbauen.
Meine Frage ist: Darf nach rumänischem Recht der Vater
die Ausreise seines Kindes verweigern bzw. muss
zwingend die Einverständnisunterschrift für die
Ausreise seines Kindes von diesem eingeholt werden?
Ich würde gern meine Verlobte und ihr Kind vor der
rumänischen Rechtsunsicherheit (Bestechung, Willkür
etc.) in Sicherheit wissen und deutsches Recht
anwenden lassen, ginge dies wenn beide hier wären?
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Vielen herzlichen Dank!
Alexander-Peter Popescu
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