Autor: Alexandra
Datum: 30.06.04 09:00
Guten Morgen,
ich habe schon mal hier gepostet, damals ging es um das Verfahren der Anerkennung der Scheidung in Rumänien.
Nun ja, das scheint soweit geklappt zu haben.
Der Antrag wurde am 27.04.04 eingereicht und die Anerkennung wurde am 28.04.04 ausgestellt.
Leider hat man sich beim Gericht mit der Adresse vertan und die Unterlagen mit der falschen Adresse rausgeschickt. Natürlich gingen sie direkt von der Post an die zurück, wegen "unbekannt"
Da ich mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen gerechnet habe und mir gesagt wurde, dass man telefonisch keine Auskunft bekommt, habe ich gewartet... und gewartet....
Bis ich es satt hatte und meinen Bevollmächtigten gebeten habe, dort mal vorbeizuschauen.
Das hat er anfang Juni auch getan und so stellte es sich heraus, dass meine Unterlagen seit April in irgend einer Gerichstschublade ruhen.
Da die Adresse falsch war, musste ein neuer Antrag gestellt werden. Ging auch relativ schnell, eine Woche später wurden meinem Bevollmächtigten folgende Unterlagen übergeben:
- Anerkennung der Scheidung mit falscher Adresse - Wiederspruchsrecht 15 Tage
- Korrektur ( eine sehr ausführliche Beschreibung dazu, dass sie sich vertran haben, was dann unternommen wurde und die neue Entscheidung mit Wiederspruchsrecht 15 Tage)
Das ganze ist mit 1 Stempel versehen und mit Stecknadeln zusammengebastelt.
Ich habe also alles zur Übersetzerin gebracht, die mir sagte, dass das Oberlandesgericht diese mit Stecknadel zusammengebastelte Unterlagen ohne Rechtskraftvermerk ( wegen den 15 Tagen Wiederspruch ) nicht annehmen wird. Also beim OLG angerufen, da haben sie mir das gleiche erzählt. Die Unterlagen müssten zusammengetackert, die Ecken zusammengefaltet und von hinten gestempelt werden.
Mein Bevollmächtigter in Cluj wieder zum Gericht und hat um ordentliche Unetrlagen gebeten. Diese wurden ihm nicht direkt übergeben, sondern mußten vom Gericht per Post geschickt werden (???)
So, jetzt haben wir sie endlich, Ergebnis: es sind die gleichen Unterlagen, wieder mit Stecknadel und einem Stempel auf dem letzten Blatt. Und mit den 15 Tagen Wiederspruch. Obwohl die Entscheidung des Gerichst am 28.04.04 bereits erfolgte.
Also wieder beim Gericht angerufen und gefragt was die Scheiße soll, dabei wurde mir mitgeteilt, dass:
-Das Gericht in Rumänien die Unterlagen IMMER so ausstellt und Stecknadeln wären die üblichen Instrumente, Dokumente zusammenzubinden *kopfschüttel*. Sie würden es mir doch nicht wie´n Buch binden!! Nach dem Motto, ob ich sie noch alle hätte ihr Werk so anzuzweifeln!!
- Die Unterlagen SIND rechtskräftig, die 15 Tagen stehen nur für mich drauf, damit ich weiß, ich könnte mich innerhalb von 15 Tagen dazu äußern. Die würden auch IMMER darufstehen, auch wenn ich die in 15 Jahren noch mal anfordere.
Ende, aus, von ihnen kriege ich nichts anderes. Mit den Ecken stempeln, davon hätten sie noch nie was gehört.
Jetzt stecke ich natürlich in tierischen Schwierigkeiten. Das Oberlandesgericht will KEINE Apostille drauf haben, will aber, dass man erkennt, dass diese 2 Blätter zusammengehören. Da sie nicht einzeln gestempelt und nur mit Stecknadeln zusammengfasst sind, kann man das angeblich nicht.
Hat jemand von Euch schon diese Unterlage von einem Rumänischen Gericht erhalten und kann mir sagen, ob die Ecken gestempelt wurden?
Ich weiß auch echt gar nicht mehr, was ich jetzt noch tun soll.
Vielen Dank schon mal vorab
Grüße
Alexandra
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