Autor: alth
Datum: 22.04.14 12:12
hallo allerseits,
ich brauche verschiedene Unterlagen aus Rumänien: beglaubigte Kopie der Eheurkunde einer früheren Ehe, Nachweis dass ich in der Zeit der Scheidung dieser Ehe in Rumänien gewohnt habe oder dass ich zum Zeitpunkt der Scheidung die rumänische Staatsangehörigkeit hatte (war so und ist so).
Ich möchte einen Freund in Rumänien bevollmächtigen dass er mir all das besorgt und aus den bisherigen Recherchen meine ich verstanden zu haben dass ich eine "Procura speciala" für diesen Freund brauche. Ich würde von der Erstellung einer solchen Procura bei einem Rumänischen Konsulat absehen, denn ich habe einen Forenbeitrag gelesen in dem gewarnt wird dass es bei der Rum. Botschaft und aller Rum. Konsulate, bis zu 12 Monate Abarbeitungszeit geben kann. Das wäre für mich sehr schlecht, ich habe nur 2 Monate zur Verfügung. Deswegen, würde ich den Weg über einen deutschen Notar (mit Apostille) zu gehen.
Dafür brauche ich den deutschen Text dieser "Procura speciala", mit dem ich zuerst zu einem deutschen Notar gehen kann. (Den rumänischen Text konnte ich im Netz finden).
Beim deutschem Notar, würde ich zunächst mal das Dokument (auf Deutsch) erstellen und "apostillieren" lassen. Dann sollte es weiter zu einem Übersetzer gehen, nur hier möchte ich auch die Rennkuckuckgemeinde fragen: Kann es ein in Deutschland lebender Übersetzer sein oder muss das ein in Rumänien wirkenden Übersetzer machen?...
Herzlichen Dank für eure Antworten!
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