Autor: stephanie
Datum: 21.01.06 11:52
Hallo,
ich habe folgende Fragen: Mein Freund ist Rumäne und lebt in Rumänien. Dort wird er auch noch mind. 2 Jahre aus beruflichen Gründen bleiben, während ich hier in D bleibe. Wir wollen dennoch heiraten, er benötigt hier zunächst aber keine Aufenthaltsgenehmigung.
Meine erste Frage ist nun, ob wir bei der Beantragung eines Heiratsvisums Probleme mit der Ausländerbehörde in D bekommen können, da er keinen Wohnsitz in D hat, die Ausländerbehörde aber bestätigen muss, dass die Heirat wirklich beabsichtigt wird. Kann die Ausländerbehörde diese Bestätigung verweigern?
Frage 2 geht in die ähnliche Richtung: Angenommen, mein Freund hat sein Heiratsvisum erhalten und wir sind dann verheiratet, er geht danach aber wieder nach RO und ist hier auch nicht angemeldet, besteht dann die Möglichkeit, Probleme mit der Ausländerbehörde zu bekommen bspw. mit der Begründung, es handle sich um eine Scheinehe? Ich habe mal gehört, dass man in D mit seinem ausländischen Ehemann auch zusammenwohnen muss, gilt dies nur, wenn beide innerhalb Ds wohnen? Eigentlich "wollen" wir ja gar "nichts" von der Ausländerbehörde, insbesondere erst mal keine Aufenthaltserlaubnis, daher ist es doch eigentlich auch irrelevant für die Gültigkeit der Ehe, wenn er seinen Wohnsitz in RO hat, oder nicht?
Es wäre super, wenn uns jemand weiterhelfen könnte, da es in diesem "Vorschriftendschungel" häufig n icht gerade einfach ist, sich zurechtzufinden...
Vielen Dank
Stephanie
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