Autor: Ralf B.
Datum: 06.02.07 08:40
Hallo zusammen,
habt ihr den Artikel auf der Seite des Bundesinnenministeriums gelesen? Anscheinend nicht, denn
es geht bei Euren Fällen ja nicht darum, daß ihr "eingebürgert" seid, wie das z.B. bei einem ehemals
türkischen Mitbürger mit deutschem Pass der Fall ist.
Nochmals mein Tipp, lest den Artikel beim BMI.
Und wenn Ihr Euren Pass erneuern wollt, macht es einfach und hängt es nicht an die große Glocke.
Zusätzlich gibt es nämlich auch noch den Sonderfall der EU Mitglieder...
Aber um ganz sicher zu sein: Entweder einen bewanderten Anwalt fragen, oder beim Ausländeramt
nachfragen. Schaden kanns ja nicht.
Gruß
Ralf
Nachricht bearbeitet (06.02.07 09:24)
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