Autor: Klauliemd
Datum: 15.11.06 21:12
Ich habe von der Ausländerbehörde in Magdeburg jetzt gehört, daß ab 01.01. für Rumänien die sogen. Drittstaatenregelung entfällt. Damit wird RO behandelt wie "Inland", also wirklich wie ein EU-Land. Auch die Aufenthaltsfristen fangen neu an zu zählen. Mir wurde gesagt, daß meine Freundin am 01.01. einreisen kann, auch wenn im Dezember ihre 90 Tage um sind und sie normalerweise erst hätte Ende Januar wieder einreisen können. Ab 01.01. beginnt ein neues Leben...
Zu den 90 Tagen wurde mir folgendes erklärt: Diese Regelung bleibt für Touristen bestehen. Für Touristen! Das heißt, sie kann am 02.01. zur Meldestelle gehen und sich mit erstem Wohnsitz hier anmelden. Bedingung: Sie muß eine Krankenversicherung vorweisen, darf hier nicht arbeiten und ich muß (wie bei der Verpflichtungserklärung) nachweisen, daß wir nicht unter einer Brücke schlafen und uns auch ab und zu ein Stück Fleisch leisten können. Also: Mietvertrag und Verdienstbescheinigung vorlegen.
Der Wermutstropfen: Das alles gibt es noch nicht schriftlich, man wartet auf Anweisung "von oben". Aber man hat die Information, daß RO und BG behandelt werden wie die letzten 10 Beitrittsländer.
Gruß K
KL
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