Autor: raikus
Datum: 06.09.06 12:45
Hi,
die 3-Monats-Regel (so lange sie es überhaupt noch gibt) besagt, dass sich ein rumänischer Staatsbürger innerhalb eines halben Jahres für 3 Monate im EU-Land aufhalten darf. Das bedeutet, dass nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland wieder eine Zeit 3 Monaten in Rumänien verbracht werden muss - bzw. natürlich dem Equivalent bei kürzerem Aufenthalt, wichtig sind diese 6 Monate, innerhalb derer ein Aufenthalt von mehr als 3 Monaten nicht getstattet ist.
Das ist die Theorie...
Es gibt ab Oktober für 1 Monat einen "Testphase im Grenzverkehr" zum EU-Beitritt Rumäniens. Diese Testphase schließt zum Beispiel ein, dass rumänische Lkw keine "Autorizatie" mehr benötigen um Waren in das EU-Land zu transportieren und dass der Nachweis finanzieller Mittel durch Touristen teilweise (!) nicht mehr zu erbringen ist. Ob und wie das durchgeführt wird bleibt selbstverständlich offen, außerdem ist dieses Testphase wunderbarer rechtlicher Gummi aus dem sicherlich der eine oder andere Beamte wieder Profit schlagen wird...
Viele Grüße, raikus
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