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 Arbeitserlaubnis
Autor: yamaha64 
Datum: 21.01.06 18:28

Hallo Leute !
Ich bin deutscher und betreibe in Deutschland 2 gastronomische Betriebe. Ich bin seit 8 Monaten ( 3 Monatsreglung) mit einer Rumänischen Frau zusammen. Nun meine Fragen:

Ihre Mutter ist vor 7 Jahren nach Italien ausgewandert zum arbeiten. Inzwischen hat sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel und eine dauerhafte Arbeitserlaubniss ( beides so seit ca. 5 Jahren ) in Italien.
Sie hat aber sowohl finanzielle als auch private Probleme dort. Wie würde sich das aufenthalts und arbeitsrechtlich verhalten, wenn sie zu mir und meiner Freundin nach Deutschland kommt?
Darf sie dann hier bleiben und hier arbeiten? Da sie ja schon so lange in der EU arbeitet und lebt!

Wenn das möglich ist, wie sieht es dann bei meiner Freundin aus, mit hier arbeiten und leben, wenn ihre Mutter in Deutschland wäre.

Ich will sie zwar nächstes Jahr heiraten, wenn unsere Beziehung weiter so harmonisch verläuft., aber bis dahin, ist es echt blöde mit der hin und her fahrerei zwischen Rumänien und Deutschland.

Wer weiß da eine Antwort oder wer weiß wo ich das genau erfahren könnte.

LG Yamaha

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 Re: Arbeitserlaubnis
Autor: raikus 
Datum: 21.01.06 22:44

Hi,

der Aufenthaltstitel der Mutter deiner Freundin aus Italien gilt für den gesamten EU-Raum, das bedeutet, dass sie sowohl als Touristin als auch dauerhaft sich an jedem Ort der EU niederlassen darf (meine Frau ist auch noch rum. Staatsbürgerin, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in D, dieser Titel gilt EU-weit).

Der Nachzug der Tochter, also deiner Freundin ist ein größeres Problem, hier könnte man -nach Umzug der Mutter nach D und einer erfolgreichen Registrierung beim Einwohnermeldeamt- auf Familienzusammenführung gehen, ob das aber so problemfrei machbar ist weiß ich nicht.

Etwas anderes fällt mir nicht ein, da du dir mit dem Heiraten (verständlicherweise) noch Zeit lassen willst ist ein Visum aus diesem Grund noch ausgeschlossen.

Viele Grüße, raikus

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 Re: Arbeitserlaubnis
Autor: francilici 
Datum: 24.01.06 16:37

Hallo, -- aufpassen --
Aufenthaltsrecht ist nicht gleich -- Arbeitserlaubnis--, natürlich darf sich die Mutter in -D- aufhalten, aber es steht nicht ob sie in der Zwischenzeit ital. Bürgerin ist.......... Die Arbeitserlaubnis wird immer von dem zustädn. Land ausgegeben, nicht EU- weit.

Für die Tochter gilt wie oben beschrieben, muss die Zeit eben abwarten.

Gruss

francilici

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