Autor: raikus
Datum: 21.01.06 22:44
Hi,
der Aufenthaltstitel der Mutter deiner Freundin aus Italien gilt für den gesamten EU-Raum, das bedeutet, dass sie sowohl als Touristin als auch dauerhaft sich an jedem Ort der EU niederlassen darf (meine Frau ist auch noch rum. Staatsbürgerin, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in D, dieser Titel gilt EU-weit).
Der Nachzug der Tochter, also deiner Freundin ist ein größeres Problem, hier könnte man -nach Umzug der Mutter nach D und einer erfolgreichen Registrierung beim Einwohnermeldeamt- auf Familienzusammenführung gehen, ob das aber so problemfrei machbar ist weiß ich nicht.
Etwas anderes fällt mir nicht ein, da du dir mit dem Heiraten (verständlicherweise) noch Zeit lassen willst ist ein Visum aus diesem Grund noch ausgeschlossen.
Viele Grüße, raikus
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