Autor: Volker aus Fürth
Datum: 15.12.05 00:07
Ich vermute mal, Du brauchst Deine Aufenthaltsberechtigung dafür weil Du länger an einem Stück als 90 Tage in RO bleibst.
Für einen Aufenthalt länger als 30 Tage und bis 90 Tage ist ein Reisepass nötig. Also, wenn man mal wieder für ein paar Stunden (über Mitternacht) rausfahren kann, beginnt die 90 Tage Regelung wieder bei der Einreise.
Aber wer hat in der Landesmitte die Möglichkeit schnell mal für ein paar Stunden nach Bulgarien oder Ungarn zu fahren ?
Ich habe auch versucht eine Aufenthaltsberechtigung an der Küste zu bekommen. Nur Probleme, keiner weiss was genaueres. Die Polizei und das Passamt haben mir den Rat gegeben 90 Tage zu bleiben und dann mal kurz zu Fuss über die Grenze zu gehen und nach Mitternacht wieder einzureisen. Ob´s stimmt ?????
Habs noch nie versucht, bin vorher immer wieder nach D zurückgefahren bzw. geflogen.
Hier die Mitteilung vom Auswärtigen Amt 8Einreisebestimmungen Rumänien):
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Stand: 4. November 2005
Die Einreise nach Rumänien ist für deutsche Staatsangehörige visumfrei möglich. Zur Einreise genügt der Personalausweis, welcher (wie auch alle anderen Einreisedokumente) noch sechs Monate gültig sein sollte.
Der deutsche Kinderausweis wird für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr anerkannt. Ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.
Kinder können auch bis zum vollendeten 16 Lebensjahr in den Reisepaß der Eltern eingetragen sein; hier ist ebenfalls ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ein Lichtbild erforderlich. Die Einreise eines Kindes, das im Reisepaß eines Elternteils eingetragen ist, ist nur zusammen mit diesem Elternteil möglich.
Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist für die Begleitperson eine notarielle Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Gleiches gilt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines der sorgeberechtigten Elternteile reist (notarielle Vollmacht des anderen Elternteils). Die Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen kann weiterhin verweigert werden, wenn zu befürchten steht, daß sein Aufenthalt Unterhaltsleistungen des rumänischen Staats erforderlich machen könnte.
Die Einreise mit vorläufigen Dokumenten ist möglich.
Eine Pflicht ausländischer Staatsangehöriger zur behördlichen Registrierung besteht nicht. Der Aufenthalt kann von der zuständigen rumänischen Ausländerbehörde über 90 Tage hinaus verlängert werden; der Antrag ist spätestens nach 60 Tagen zu stellen. Verspätete Antragstellung wird mit einer Geldbuße zwischen 100 und 500 Lei (26-130 Euro) geahndet. Für die Verlängerung des Aufenthalts, die zunächst in Stempelform erteilt wird, ist ein Reisepaß erforderlich.
Probleme aufgrund von Visa anderer Staaten, die im Reisedokument angebracht sind, bestehen nicht.
Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.
Wer hat denn andere Erfahrungen in letzter Zeit machen müssen ??
Ein schönes Wochenende wünscht Euch
Volker aus Fürth
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