Autor: raikus
Datum: 15.10.05 16:06
Hi,
ich glaube, für die Aufenthaltsgenehmigung muss sie nicht angemeldet sein - im Gegenteil, wenn sie sich bei eurem Einwohnermeldeamt anmelden wöllte, bräuchte sie dafür die Aufenthaltsgenehmigung. Über die Kosten kann ich nicht viel sagen weil es bei uns fast 5 für die befristete bzw. fast 2 Jahre für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung her ist, ich glaube aber, es hielt sich im Rahmen der "normalen" Gebühren bei Einwohnermeldeamt bzw. der Ausländerbehörde.
Jedenfalls viel Erfolg bei der Krankenkasse 
Viele Grüße, raikus
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