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 Nach der Hochzeit
Autor: Juan 
Datum: 13.10.05 09:28

Hallo hätte ein paar fragen zu nach der Hochzeit:

Meine Frau bleibt noch 1,5 Jahre in Rumänien, sie macht derzeit dort ihr Abitur nach

Das Problem nummer 1
müssen wir in diesem Fall weiter mit Einladungen arbeiten wenn sie mich hier in den Ferien besucht?

Problem 2

Ich bin in der Bundeswehr und hatte schon mal Probleme mit der Gesetzlichen Krankenkasse und bekomme derzeit kostenlose Heilfürsorge, und bin dann später über eine Anwartschaft Privatversichert.
Kann meine Frau wenn sie hierherzieht in die Gesetzliche Krankenkasse rein???


Das sind unsere letzten Probleme derzeit.
Die Hochzeit in Rumänien anerkennen lassen dauert ca 3 Monate (habe in Deutschland Standesamtlich) geheiratet!
Danach kann sie erst ihren Pass ändern lassen!

Gruß Juan

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 Re: Nach der Hochzeit
Autor: sniti 
Datum: 15.10.05 10:24

Hi, wenn du doch in Deutschland standesamtlich heiratest müsste das doch gleich anerkannt werden, das kommt mir komisch vor
ich habe an einem Samstag geheiratet und am Montag haben wir denn Pass abgegeben, gut er hat seinen Namen nicht geänder, ich habe seinen Namen angenommen, aber nach zwei wochen kam sein Pass zurück mit einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Also das mit den drei monaten ist wirklich komisch. Er hat kurz darauf auch eine Arbeitserlaubnis bekommen.
gut wenn du sagst deine Frau bleibt noch 1,5 Jahre in Rumänien, aber als zweitsitz kann sie doch deutschland angeben oder umgekehrt.
Informiere dich doch mal in dem für dich zuständigen Bürgerbüro.

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 Re: Nach der Hochzeit
Autor: raikus 
Datum: 15.10.05 13:35

Hi,

zu deinem Problem Nummer 1:
Du kannst bei der Ausländerbehörde ein befristetes Visum bzw. eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für deine Frau beantragen, sie erhält diese für 3 Jahre. In 3 Jahren kann dieses Visum in ein unbefristetes Visum übertragen werden wenn die Ehe weiterhin besteht. Mit diesem Visum braucht sie keine Einladungen mehr und kann nach Belieben zwischen den Ländern hin- und her reisen.

zu deinem Problem Nummer 2:
Da du privat krankenversichert bist musst du auch deine Ehefrau so versichern (natürlich kostet das genau so viel wie bei dir oder mehr oder weniger... keine Ahnung) sofern sie ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben wird.

Die sogenannte Familienversicherung (kostenlose Mitversicherung von Ehefrau oder Kindern ohne Einkommen) existiert nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In eurem Fall jedoch wird wohl für die nächsten 1,5 Jahre eine rumänische Krankenversicherung bzw. in Deutschland eine rumänische Auslandskrankenversicherung notwendig sein. (bitte nagelt mich nicht auf diese Aussage fest, ich weiß nicht, wie das Gebiet Krankenversicherung in Rumänien gehandhabt wird, ich kann mich hier also durchaus täuschen)

Sollte deine Frau jedoch eine Arbeitstelle in Deutschland antreten, so muss sie sich bei Antritt dieser Arbeitstelle je nach Einkommen gesetzlich oder privat selbst versichern (naheliegend wäre natürlich erstmal eine gesetzliche Krankenversicherung, auch im Hinblick auf spätere Kinderfeuden, die dann erstmal kostenlos mitversichert sind).

Mit der Änderung des Passes geht noch einher, dass vorher eine rumänische Heiratsurkunde beim zuständigen rumänischen Standesamt ausgestellt werden muss (inkl. Bearbeitung der Akten bei der ehemaligen Securitate, jetzt dem MInisterium für Inneres und Sicherheit), danach muss der Ausweis geändert werden und mit beiden Dokumenten (und einigen anderen) kann man den Pass ändern lassen. (das war der Werdegang bei uns)

Da habe ich ja wieder viel geschrieben... ich hoffe, ihr könnt euch etwas daraus nehmen ;-)

Viele Grüße, raikus

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 Re: Nach der Hochzeit
Autor: Juan 
Datum: 15.10.05 15:56

Hi raikus,

zur befristeten aufenthalt genehmigung hätte ich dann noch eine Frage, muß sie dafür dann hier angemeldet werden? Und was kostet so eine befristete Aufenthaltgenehmigung so an bearbeitungsgebühr!

ups das waren jetzt 2 Fragen

Will nächste Woche auch noch mal bei einer Gesetzlichen Krankenkasse mich direkt erkundigen.

Bei der Privaten kann ich derzeit auch keine Anwartschaft abschließen, da sie in Deutschland nicht angemeldet ist!

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 Re: Nach der Hochzeit
Autor: raikus 
Datum: 15.10.05 16:06

Hi,

ich glaube, für die Aufenthaltsgenehmigung muss sie nicht angemeldet sein - im Gegenteil, wenn sie sich bei eurem Einwohnermeldeamt anmelden wöllte, bräuchte sie dafür die Aufenthaltsgenehmigung. Über die Kosten kann ich nicht viel sagen weil es bei uns fast 5 für die befristete bzw. fast 2 Jahre für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung her ist, ich glaube aber, es hielt sich im Rahmen der "normalen" Gebühren bei Einwohnermeldeamt bzw. der Ausländerbehörde.

Jedenfalls viel Erfolg bei der Krankenkasse ;-)

Viele Grüße, raikus

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 Re: Nach der Hochzeit
Autor: Alys 
Datum: 19.10.05 15:33

Hallo,

ich habe auch einer Frage, wie lange dauert es bis der Paß nach der Beantragung fertig ist?

Gruß Alys



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 Re: Nach der Hochzeit
Autor: raikus 
Datum: 20.10.05 16:00

Hi,

bei meiner Frau hat es damals -glaube ich- eine Woche gedauert, allerdings im "regime de urgenta", also dem Schnellverfahren. Man muss in Rumänien für dieses Verfahren inzwischen wohl einen triftigen Grund schriftlich nachweisen oder jemanden kennen, der jemanden kennt, der jemanden bei der Behörde kennt und weiß, was man als Geschenk mitbringen muss ;-)

Auf normalem Weg dauert es wohl bis zu 6 Wochen (eigentlich genau wie in Deutschland, nur dass es hier kein regime de urgenta gibt).

Viele Grüße, raikus

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