Autor: Michael
Datum: 30.01.03 15:39
Hallo,
ich schildere euch hier einfach mal meine Situation, vielleicht hilft es dem einen oder anderen, der vor der selben oder einer ähnlichen Situation steht, auch wenn vieles ja gerade aus diesen Foren stammt.
Ich hätte auch noch 2 Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
Nachdem ich mich seit Wochen erkundige, was alles benötigt wird, damit meine rumänische Freundin mich für die kompletten 90 Tage besuchen kann, bin ich jetzt so weit gekommen :
Sie hat einen Reisepass in Rumänien beantragt und hat ihn innerhalb von 3 Wochen auch erhalten.
Parallel dazu besucht sie eine Fahrschule in Rumänien, nach Erkundigungen bei der deutschen Führerscheinstelle kann sie während des Aufenthalts problemlos damit in D rumkurven. Erst wenn sie länger als 1 Jahr in Deutschland verweilt, muss sie noch einmal eine Prüfung ablegen (das hat zwar nichts mit der Einreise zu tun, soll ihr aber in D helfen, flexibler zu sein)
Ich habe Flugtickets gekauft (Hin-und Rückflug), die am Flughafen Bukarest hinterlegt werden.
Nach Beratung bei der Ausländerbehörde habe ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben, die kann ich nächste Woche abholen. (Eine beglaubigte Einladung reicht normalerweise auch aber ich wollte auf Nummer sicher gehen und bei der Behörde haben sie mir auch dazu geraten)
Eine Krankenversicherung für meine Freundin habe ich ebenfalls hier abgeschlossen.
Wenn ich die Verpflichtungserklärung abgeholt habe, schicke ich sie zusammen mit dem Versicherungsschein per Einschreiben nach Rumänien.
Und dann hoffe ich nur noch, dass alles reicht und ich meinen Schatz Anfang März im Arm halte !!
Nun meine 2 Fragen :
1.) Ich habe gehört, dass eine beglaubigte Einladung in`s Rumänische übersetzt werden muss und von einem rumänischen Notar beglaubigt werden muss.
Für eine Verpflichtungserklärung soll das nicht gelten, weil es ein bekanntes Dokument ist und die rumänischen Zollbeamten es akzeptieren - ist das wahr ??? oder soll meine Freundin die Verpfl.erkl. vorsichtshalber in Rumänien übersetzen und beglaubigen lassen ? Hat jemand Erfahrung damit ?
2.) Meine Freundin darf ohne Visum insgesamt 6 Monate im Kalenderjahr nach D kommen, davon allerdings nur höchstens 90 Tage am Stück.
Eine Frage, die mir selbst die Ausländerbehörde nur schwammig beantwortet hat ist, wie lange muss der Zeitraum zwischen den geplanten 2 * 90 Tagen sein ??
Die zuständige Behörde meinte ca. 4 Wochen, ich habe auch mal gelesen 3 Monate. Ein anderer sagte, wenn meine Freundin statt vollen 90 Tage nur ca. 80 bleiben würde, bräuchte man höchstens 1-2 Wochen Pause einlegen. Habt ihr vielleicht Erfahrung damit ?
Bin für jeden Tip dankbar !
Liebe Grüsse
Michael
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