Autor: Charly
Datum: 07.08.05 11:50
Nachdem von rumänischer Seite eine Verschärfung der Ausreisebestimmungen angekündigt worden war, nun ein Zurückrudern:
" Einen Rückzieher hat die rumänische Regierung in Bezug auf die neuen Ausreisebestimmungen gemacht. Wer eine Einladung beim Grenzübergang vorzeigt, muß nun doch nicht auch die für die Aufenthaltsdauer notwendige Geldsumme nachweisen. Das gilt laut Dringlichkeitserlaß vom 28. Juli für rumänische Staatsbürger, die in EU-Mitgliedstaaten reisen. Derzeit wird an einem Erlaß gearbeitet über die Festlegung der Mindestsumme in Valuta, die rumänische Staatsbürger, die privat in die EU oder in andere Staaten reisen, ab 1. Oktober d. J. vorzuweisen haben werden.
Der Dringlichkeitserlaß vom 28. Juli sieht auch vor, daß für die Ausfolgung eines Reisepasses im Eilverfahren (innerhalb von drei Tagen) eine Gebühr von 100 RON fällig ist. Im Normalverfahren wird ein Reisepaß 20 Tage nach Antrag ausgestellt."
Quelle: Hermannstädter Zeitung
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