Autor: otaku42
Datum: 30.06.05 10:08
Moin.
Hier im Forum und auch an anderer Stelle liest man ja durchaus unterschiedliche Dinge, ob und in welcher Form denn nun eine Einladung notwendig ist, um einem rumänischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Hier die Informationen, die mir gerade von der Ausländerbehörde des Wetteraukreises (Hessen) mitgeteilt wurden.
Es wird eine Verpflichtungserklärung benötigt, die auf der Ausländerbehörde beantragt (und gleich mitgenommen) werden kann. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
* Ausweis der Antragssteller
* sofern der Antragssteller verheiratet ist und der Ehepartner nicht anwesend ist: eine schriftliche Bestätigung, daß auch der Partner mit der Einladung einverstanden ist
* Einkommensnachweis der letzten 3 Monate des Antragsstellers, ggf. auch vom Ehepartner
* ggf. Kindergeldnachweis
* 25€ Bearbeitungsgebühr
Der Nachweis einer Krankenversicherung ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch wird geraten, daß die Antragsteller den Gast kurzfristig z.B. beim ADAC für die Dauer des Aufenthaltes krankenversichern. Falls etwas passiert und keine Krankenversicherung vorliegt, muss derjenige, der die Verpflichtungserklärung beantragt hat, die anfallenden Kosten begleichen.
im Zweifelsfall gilt: am besten bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen. Mir scheint es, als wird das regional durchaus unterschiedlich gehandhabt - alles andere wäre ja auch zu einfach.
Ciao, Mike
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