Autor: aaabu
Datum: 14.04.05 05:52
Hallo Darvari,
wo ist denn dein Problem?
Du hast eigentlich kein so arg großes PRoblem.
Verkaufen würde ich nicht, warum auch.
Deine Mutter war bei der Geburt rumänischer Staatsbürger.
Dies bedeutet für dich, du hast auch das Recht auf die rumänische Staatsbürerschaft.
Diese erhält jeder bei Geburt. Aus RUmänisch wird ergo rumänisch, basta.
Also ins Konsulat gehen, die Unterlagen für den rumänischne Pass mitnehmen, die 135 Euro bezahlen.
Und drei Monate warten.
Du brauchst lediglich deine noch rumänische GEburtsurkunde, selbst wenn du sie nicht hast, kannst du diese wieder fordern.
Den Eintrag deines Hauses von deinen Eltern aber nicht lange herauszögern, sollte einer der BEgünstigten noch versterben wird es unübersichtlich für dich.
Das war alles dazu.
Doppelte Staatsbürgerschaft will doch nur Deutschland nicht mehr. OK, mag ja eine Logik haben.
Aber, hier gibt es auch zwei paar Schuhe. Nach 2000 und vor 2000 - Ziel war es ja nicht unbedingt die paar Rumänen von ihrem roten Pass zu befreien sondern die paar Millionen türkischen Pässe endlich zu klären, Rentenmissbrauch und andere Dinge mal zu glätten.
Daher wie immer: Was der eine nicht weiß, macht ihn auch nicht heiß.
Nur, die Frage lautete ja nach der Frau, die ihre neue deutsche Staatsbürgerschaft möchte.
Das ist dann logo nach 2000, doppelte verboten, in Anbetrach des Eigentums nur eventulle möglich...
Es wird kaum einen Sachbearbeiter geben, der da nicht darauf besteht, die rumänsiche Staatsbürgerschaft zu löschen.
Mit Ausdauer und 1000 netten Fragen könnte das aber dennoch gehen.
Als Kind einer Rumänin habe ich natürlich zwei Pässe. Und auch logischer WEise noch Eigentum, in beiden Ländern.
Aabu
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