Autor: copilu
Datum: 07.04.05 18:52
Hallo Achim,
Es ist einiges unklar in deinem Beitrag!
Bist du sicher das du ein Touristenvisum für 5 Jahre bekommen hast?
Wenn JA wieso hast du dich nochmals informiert wenn du sowieso ein Aufenthaltsrecht bis Mai 2007 hast? ( Letztes Jahr sagte man mir, da ich nun verheiratet sei, müsste ich mich nur 'richtig' anmelden, 6 Monate warten und Rumänisch büffeln)
Nun sagen die Rumänen, ich müsse nach neustem Recht 5 Jahre warten, bis ich die Staatsbürgerschaft bekäme. !?
DU HAST DOCH AUFENTHALTSRECHT VON JUNI 2002 BIS MAI 2007 = 5 JAHRE
UND WIE ES AUSSIEHT KOMMT RUMÄNIEN JANUAR 2007 IN DIE EU!!! DANN IST'S AUCH EGAL ODER WILLST DU UNBEDINGT RUMÄNISCHER STAATSBÜRGER WERDEN?
In Deutschland, so teilte mir mein EMA in Gelsenkirchen mit, wären denen das egal, da ich gebürtiger Deutscher sei, könne ich mir die Wohnzimmerwand mit Staatsbürgerschaftsurkunden tapezieren.
DAS IST EHER UNWAHRSCHEINLICH DENN IN DEUTSCHLAND IST DIE DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT NUR IN SELTEN FÄLLEN ERLAUBT, ABER WER WILL DICH KONTROLLIEREN WENN DU IN RUMÄNIEN LEBST. IN RUMÄNIEN KANNST DU BEIDE HABEN
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