Autor: Konny
Datum: 11.02.05 14:09
Hallo an alle da draußen, die Ahnung von rumänischen Gesetzgebungen haben. Mein rumänischer Freund hatte letztes Jahr einen 3 Monatsarbietsvisum in Deutschland. Nachdem er am 10.6.2004 wieder nach Hause nach Rumänien gefahren ist und dort 7 Wochen blieb, kam er am 30.7.2004 zurück nach Deutschland auf Besuch und zwar für exakt 2 Monate. Jetzt ist er schon wieder 5 Monate zu Hause und hat ein Arbeitsvisum für den 12ten März beantragt, aber das Konsulat möchte ihm das Visum nicht ausstellen, da zwichen Arbeitsaufenthalt und Besuch keine 3 Monate liegen!!! Ich verstehe das nicht, heißt es nicht im Abkommen das man nach dem Ablauf des Schengener Staaten Visums und nach kurzem Aufenthalt in Rumänien gleich wieder auf Besuch kommen kann ??? Wir haben so gar die vom Notar beglaubigte Einladung vorgelegt, aber es hat nichts genutzt!!! Bitte helft mir und sagt mir, was er falsch gemacht hat !! Konny
|
|