Autor: Volker Stroh
Datum: 28.11.04 19:24
Anzumerken bliebe noch: Auch für Sommerarbeitskräfte in der Gastronomie wird eher selten eine Arbeitsgenehmigung vom Arbeitsamt erteilt und somit gibt es auch keine Aufenthaltserlaubnis. In Restaurants hat man oft schon ausgebildete Aushilfskräfte z.B. aus Polen, die jedes Jahr in der Saison wiederkommen und wenn sie neu angeworgen werden, geht das oft über einen Dachverband im Gastronomiegewerbe, der entsprechende Kontakte hat. Wir wollten schon öfters Bekannte/Verwandte aus Rumänien an Hotels/Restaurants in Südhessen vermitteln, aber selbst bei Aushilfskräften haben das die Arbeitsämter nicht genehmigt, sondern deutsche oder EG-Arbeitslose geschickt (die dann oft schnell wieder weg waren).
Wg. Schwarzarbeit wird jetzt auch öfters und verschärft kontrolliert, so daß viele Eigentümer sehr vorsichtig geworden sind - für Schwarzarbeiter wird oft sowieso nur ein Hungerlohn gezahlt, man ist völlig abhängig, nicht krankenversichert usw.! Nicht selten wird bei jungen Mädchen dann erst mal der Pass einbehalten, also Hände weg von entsprechenden Angeboten, wenn man die Leute nicht ganz genau kennt, die jemand suchen!!
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