Autor: Günther
Datum: 26.10.04 13:59
Hallo Oliver,
ich kenne keine Ausländerbehörde, die für deine Angebetete einen Aufenthalt für 1 Jahr zustimmen würde, nur weil ihr vor habt, zu Heiraten. Da hat dir Jemand einen Bären aufgebunden ! 
Eine Arbeitsgenehmigung würde sie sicher auch nicht bekommen.
Einzig als Aupair oder als Gastarbeiter in Gastronomie, Landwirtschaft etc. hätte sie die Möglichkeit längerfristig zu bleiben. Auch zu Schulungszwecken (z.B. dt. Firma mit Niederlassung in ROU) wäre ein maximaler Aufenthalt bis 18 Monate möglich, jedoch nicht mit der Absicht, öffentlich gemacht oder nicht, zu Heiraten. Hier wäre dem Misbrauch, Tür und Tor geöffnet, auch wenn es offensichtlich bei Euch nicht der Fall ist !
Gruß
Günther
http://www.ursulet.de
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