Autor: Günther
Datum: 17.09.04 08:03
Hallo Sven,
in der Regel hat deine Frau jetzt den gleichen Arbeitsrechtlichen Status wie eine Deutsche, es sei denn dass aus irgend welchen Gründen in der Aufenthaltsgenehmigung ausgeschlossen wurde.
Könnte z.B. der Fall sein, dass erst nach Änderung des Namens im Pass, sofern sie deinen Namen angenommen hat, ein anderer Aufenthaltstitel ausgestellt wird.
Am besten ihr informiert euch mal beim zuständigen Arbeitsamt.
Das mit dem Sohn kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie das mit der Arbeitserlaubnis zusammenhängt.
Normalerweise ist das eine Familienzusammenführung und hat nichts mit einer Arbeitserlaubnis zu tun.
Ausnahme, der Sohn würde dem Staat zur Last fallen. Wie alt ist denn der Sohn ?
Lies mal auf meiner Homepage, was ihr noch alles nach der Hochzeit erledigen müsst und wenn noch Fragen sind, dann einfach wieder melden !
http://www.ursulet.de
Gruß
Günther
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