Autor: eugen26
Datum: 25.08.04 17:00
hallo,
Einreisebestimmungen für EU-Bürger
Bei der Einreise können EU-Bürger sich mit dem Personalausweis oder dem Pass ausweisen.
EU-Bürger können sich ohne Visum bis zu 90 Tagen innerhalb 6 Monaten in Rumänien aufhalten. Verlängert werden kann ein solcher Aufenthalt nur um maximal 5 Tage beim Ministerium für Auslandsangelegenheiten (Ministerul Afacerilor Externe). Innerhalb dieser 5 Tage muss der ausländische Bürger ausreisen, bei verspäteter Ausreise sind Strafzahlungen fällig.
EU-Staatsangehörige können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten, diese kann je nach Fall 1, 2 Jahre oder länger gültig sein. Nach sechs Jahren legalen Aufenthalts kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, für Ehepartner von rumänischen Staatsangehörigen bereits nach drei Jahren.
Für alle Visums- und Aufenthaltsangelegenheiten vor Ort kontaktieren Sie die Behörde für Ausländerangelegenheiten (Autoritatea pentru Straini).
Visumsgültigkeit für EU-Bürger
Die Gültigkeit der Visa beträgt üblicherweise 90 Tage.
Arbeiten in Rumänien
EU-Bürger benötigen folgende Bescheinigungen um in Rumänien arbeiten zu dürfen (Ausnahme: die Entsandkräfte): 􀂾 Zulassung von dem Amt der Arbeitskraftmigration (Oficiul pentru Migratia Fortei de Munca) aus dem rumänischen Arbeitsministerium – zu beantragen durch den zukünftigen Arbeitgeber;
􀂾 Daueraufenthaltsvisum (viza de lunga sedere) – zu beantragen durch den zukünftigen Arbeitnehmer an der rumänischen Botschaft im Ausland; 􀂾 Aufenthaltsgenehmigung (permis de sedere) - zu beantragen durch den zukünftigen Arbeitnehmer bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten in Rumänien; 􀂾 Arbeitserlaubnis (permis de munca) – zu beantragen durch den zukünftigen Arbeitnehmer beim Amt für Arbeitskraftwanderung. Unter den folgenden Überschriften finden Sie die Dokumente, die Sie für den jeweiligen Antrag benötigen: Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts (max. 5 Tage) • Antragsformular • Nachweis über finanzielle Mittel von 100$ pro Tag • Nachweis eines Wohnsitzes • Kopie des Reisepasses • Visumsgebühren: 15 € für eine Einreise, 60 € für mehrere Einreisen, in Landeswährung Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (permis de sedere) Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der territorialen Behörde für Ausländerangelegenheiten (Autoritatea pentru Straini) beantragt. • Antragsformular • Reisepass • Nachweis des Familienstandes • Unterlagen über aktuelle Wohnsituation (Miet- oder Kaufvertrag) • Konsulatsteuer: bis zu 100 € in Landeswährung Anmelden eines Wohnsitzes in Rumänien Überschreitet der Aufenthalt in Rumänien 10 Tage, so soll ebenfalls bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten (Autoritatea pentru Straini) der Wohnsitz angemeldet werden. • Antragsformular • Beglaubigte Kopien aller Dokumente, die den Familienstand des Antragstellers bestätigen (Geburtsurkunde, Heirats– und/oder Scheidungsurkunde) • Beglaubigte Kopien aller Einreisedokumente, die persönliche Daten enthalten (Reisepass) • Einkommens – oder Vermögensnachweis (Untergrenze ist der rumänische Mindestlohn von 80 €) • Unterlagen welche den Wohnsitz betreffen • Übersetztes und beglaubigtes Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland • 2 Passfotos • Gebühren für Antragsstellung: bis zu 50 € in Landeswährung • Polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt von den rumänischen Behörden • Medizinisches Gutachten
Selbstständige
EU-Bürger, die selbständig Geschäfte in Rumänien machen oder eine Firma gründen möchten, benötigen für die Firmengründung kein Visum, solange diese innerhalb der 90 Tage-Frist stattfindet.
EU-Bürger, die selbständig in Rumänien arbeiten möchten, melden sich bei der Behörde für Ausländerangelegenheiten (Autoritatea pentru Straini) an. Dort wird eine Arbeits– und Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Je nach Fall können die Behörden zusätzliche Dokumente und/oder Nachweise verlangen.
Der Reisepass muss bei Visumserteilung noch min. 6 Monate gültig sein.
Gruss Eugen
|
|