Autor: Volker
Datum: 20.04.04 14:05
Mir ist nicht bekannt, daß in der Familie zwingend Kinder leben müßten - das Arbeitsamt ist für die Arbeitsgenehmigung zuständig. Ein Au-Pair muß beim Konsulat in Ro. eine Einladung als Au-Pair einer Familie vorlegen, dann wird ein Sprachtest gemacht, die Unterlagen gehen an das zuständige deutsche Ausländeramt, das reicht sie weiter an das zuständige Arbeitsamt. Dieses MUSS zustimmen, wenn der Sprachtest z.B. schlecht ausgefallen ist, kann das Arbeitsamt die Zustimmung verweigern und wird das im Regelfall auch tun. Rückmeldung erfolgt an das Ausländeramt, dieses faxt dann zustimmenden oder ablehnenden Bescheid an das Konsulat in Ro. und dieses verständigt schriftl./telef. das Au-Pair (normalerweise schriftlich). Ist die Zustimmung erteilt worden, kann das Au-Pair ein 3-Monats-Visum beim Konsulat abholen, dieses muß dann in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde auf 12 Monate verlängert werden. Dazu ist wiederum Versicherung, Arbeitsgenehmigung durch das Arbeitsamt und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich.
Es gibt keine Begründung, warum nur eine ganz bestimmte Person in Betracht kommen kann. Die "ganz bestimmte Person" muß die betreffende einfach als Au-Pair einladen. Das Arbeitsamt, das letztendlich entscheidet, prüft allerdings schon, ob die Voraussetzungen bei der betreffenden Person vorliegen, daß hier deutsche Kultur und die Sprache dem Au-Pair nahegebracht werden. Wenn z.B. zu erwarten ist, daß die Umgangssprache in der Familie NICHT Deutsch ist, wird abgelehnt werden.
Ich würde da keine Tricksereien versuchen, Deine Verlobte soll sich am Besten bei einer Agentur/Institution bewerben und angeben, in welche Region sie vermittelt werden möchte.......! Die Bewerbung sollte allerdings ernsthaft gemeint sein, so könnte es passieren, daß sie vorzeitig die Heimreise antreten kann.
Weitere Infos: www.rdav-online.de - Rubrik "Gastfamilien"
www-au-pair-horizont.de
Gruss
Volker
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